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Natürliches Mineralwasser

Die Quellwasser- und Mineralwasser- Verordnung aus dem Jahre 1999 legt genau fest, welche Kriterien ein Wasser zu erfüllen hat, um als natürliches Mineralwasser zu gelten. Natürliches Mineralwasser muss vor seinem "Inverkehr setzen" vom Bundesminister für soziale Sicherheit und Generationen anerkannt worden sein. Diese Anerkennung erfolgt nur, wenn es aus einem unterirdischen, vor jeglicher Verunreinigung geschützten Wasservorkommen stammt, am Quellort abgefüllt und von natürlicher Reinheit ist.

Weiters muss es den in der gesamten EU geltenden strengen mikrobiologischen, chemischen und chemisch-physikalischen Richtlinien entsprechen. Falls das Wasser unter 1000 mg gelöste, feste Stoffe (Mineralien) und/oder weniger als 250 mg freie Kohlensäure enthält, muss ein ernährungsphysiologisches Gutachten, das die positive Wirkung des Wassers auf den menschlichen Organismus bestätigt, dem Anerkennungsantrag beigelegt werden:

  • entstammt einem unterirdischen Wasservorkommen
  • ist ursprünglich rein
  • besitzt ernährungsphysiologische Wirkungen
  • enthält von Natur aus Mineralien und Spurenelemente
  • ist am Quellort abgefüllt
  • ist amtlich anerkannt